Rahmenbedingungen

Öffnungszeiten

Mo- Do: 8.00 – 16.30, Freitag: 8.00 – 15.30

Anzahl der Kinder

20 Kinder im Alter von 3 Jahren – Schuleintritt
BetreuerInnen: 4 pädagogische Fachkräfte, 1 Zusatzkraft

Schließzeiten

  • Brückentage
  • 4 pädagogische Tage
  • 24.12. – 06.01.
  • 2 Wochen Schließzeit in den Sommerferien

Ort

  • Lilienthalstr. 60, 68307 Mannheim, im Lehrgarten
  • Umzäunter Platz mit Bauwagen (Essens- und Schlafmöglichkeit, Sanitärbereich mit Toilette)

Tagesablauf

  • 8.00-9.00 Uhr Bringzeit Lehrgarten / 8.00 – 8.30 Treffpunkt Wald
  • 9.00 Uhr Morgenkreis
  • 9.15 Uhr Frühstück
  • 9.45 – 12.00 Uhr Lehrgarten/Gartenarbeit/Ausflüge in den Wald, Pferdestall, etc.
  • 12.45 Uhr Mittagessen
  • 13.00 -14.00 Möglichkeit zum Ruhen und Schlafen/ Ruhiges Spiel
  • 14.00- 16.30 Uhr Garten/Snack/Freispiel- und Abholzeit

Je nach Tagesprogramm treffen wir uns morgens im Wald oder im Lehrgarten.

Benötigte Ausstattung

  • Kindgerechter Wanderrucksack
  • Essensbox, Trinkflasche
  • Jahreszeitlich passende Funktionskleidung + Wechselkleidung
  • Gummistiefel, Hausschuhe

Extreme Witterungsverhältnisse

  • Die Kinder gehen grundsätzlich bei jedem Wetter, ob Regen oder Schnee, Hitze oder
    Kälte ins Freie oder in den Wald
  • Bei Sturmwarnung Rücksprache Eltern/Erzieher/Kindergartenleitung; Alternativprogramm (Museum, Schwimmbad, Bauwagen etc.)

Verpflegung

  • Ein gesundes Frühstück wird von den Kindern mitgebracht, ebenso 2 Stück Obst/Tag
  • Warmes Mittagessen wird vom „Haus Miteinander“ geliefert
  • Snack am Nachmittag (Obst etc.) wird von den Kindern mitgebracht
  • Der Speiseplan richtet sich nach den Empfehlungen der Dt. Ges. für Ernährung
  • Als Getränk wird Wasser und/oder Tee angeboten

Sicherheitsaspekte

  • Die engere Umgebung des Bauwagens ist durch einen Zaun geschützt
  • Bei den täglichen Waldausflügen halten sich die Kinder in einem Bereich auf, der für
    die Pädagogen gut einsichtig ist
  • Die Pädagogen erhalten die vorgeschriebenen Unterweisungen in erster Hilfe
  • Alle Hygienerichtlinien werden beachtet
  • Einhaltung §43 Infektionsschutzgesetz
  • Es ist erforderlich, dass alle Kinder, zusätzlich zu den üblichen Impfungen gem.
    Impfempfehlung der STIKO, gegen FSME geimpft sind
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